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Zur Erhöhung der Markttransparenz und zur Erleichterung der Berichterstattung ist es zudem erforderlich, die Definition von Geldmarktfonds für statistische Zwecke an die Aufsichtsvorschriften anzupassen, soweit die gemäß der Verordnung (EU) 2017/1131 zugelassenen Organismen für gemeinsame Anlagen Finanzinstrumente begeben, die als Einlagensubstitute im engeren Sinne gelten.
Diese Verordnung enthält Vorschriften für Geldmarktfonds, die in der Union gegründet, verwaltet oder vertrieben werden, in Bezug auf die Finanzinstrumente, die…
„Geldmarktfonds“ Organismen für gemeinsame Anlagen, die gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/1131 zugelassen sind und Anteile ausgeben, die…
Es ist erforderlich, die Aufsichtsvorschriften in Bezug auf Geldmarktfonds zu harmonisieren, indem klare Vorschriften festgelegt werden, die Geldmarktfonds und…
„Geldmarktfonds“: ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Zulassung als…
Damit alle Organismen für gemeinsame Anlagen mit den Merkmalen eines Geldmarktfonds den neuen gemeinsamen Vorschriften über Geldmarktfonds unterliegen, muss die…
Zusätzlich zu den in den Richtlinien 2009/65/EG oder 2011/61/EU vorgesehenen Berichtspflichten und um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden Risiken am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.