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Am 30. Oktober 2014 aktualisierte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ihr wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung allergener Lebensmittel und Lebensmittelzutaten für die Zwecke der Kennzeichnung und wies dabei darauf hin, dass das Auftreten von Lebensmittelallergien in ganz Europa sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern auf 3 % bis 4 % geschätzt wird. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Lebensmittelallergien zwar einen relativ kleinen Teil der Bevölkerung betreffen, eine allergische Reaktion jedoch schwerwiegend und sogar potenziell tödlich sein kann und dass immer deutlicher wird, dass die Lebensqualität von Menschen mit Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten ganz erheblich eingeschränkt ist.
Zudem sollten Kriterien für die Bewertung der möglichen Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit neuartigen Lebensmitteln klar definiert und festgelegt werden.…
Die Behörde zog in ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme den Schluss, dass die von Deutschland beantragte Änderung des RHG im Hinblick auf die…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Vollständigkeit der vorgelegten Daten erfüllt sind und die vom Antragsteller…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Vollständigkeit der vorgelegten Daten erfüllt sind und die von den…
Hinsichtlich aller Anträge gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Daten erfüllt sind und die von den Antragstellern…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.