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Aus diesem Gutachten geht hervor, dass die Verwendung von Nicotinamid-Ribosidchlorid in Nahrungsergänzungsmitteln unbedenklich ist, sofern bestimmte Beschränkungen eingehalten werden, die in der Genehmigung dieses Stoffes durch die Verordnung (EU) 2020/16 der Kommission festgelegt sind.
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission um Abgabe einer Stellungnahme zu Nicotinamid-Ribosidchlorid als neuartiges Lebensmittel, einschließlich der Sicherheit…
Aufgrund der befürwortenden Stellungnahme der Behörde und der Zulassung als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EU) 2020/16 sollte…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs N,N′-bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)isophtalamid (FCM-Stoff-Nr. 1051)…
Die Bewertung der Zubereitung aus Narasin und Nicarbazin hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. April 2010 zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus Narasin und…
In ihrem Gutachten vom 10. März 2010 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) zu dem Schluss, dass Nicarbazin keine nachteiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.