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Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels zukommt und entsprechend den Zusagen der Union, das Klimaschutzübereinkommen von Paris umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung der am 25. September 2015 angenommenen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, sollten die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung dazu beitragen, dass das Ziel der Union erreicht wird, mindestens 30 % des Gesamtbetrags des Unionshaushalts für die Unterstützung der Klimaziele auszugeben, und im Jahr 2024 7,5 % und in den Jahren 2026 und 2027 10 % des Jahreshaushalts der Union für Biodiversität auszugeben, wobei den bestehenden Überschneidungen zwischen dem Klimaschutzziel und dem Biodiversitätsziel Rechnung getragen wird.
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels zukommt, und entsprechend den Zusagen der Union, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das Übereinkommen von Paris umzusetzen und die…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Angesichts der Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, und gemäß den Zusagen der Union, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.