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Die Union bekennt sich zu den in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“) festgelegten Zielen, den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Pariser Übereinkommen“) und dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030. Um die darin enthaltenen Ziele sowie die in der Umweltpolitik der Union verankerten Ziele zu erreichen, müssen die Anstrengungen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung erheblich verstärkt werden. Daher sollten die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen Platz bei der Gestaltung des Fonds „InvestEU“ einnehmen.
Die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“) ist die Reaktion der…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Am 25. September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung: die Agenda 2030 für…
Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten…
Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das Übereinkommen von Paris umzusetzen und die Ziele…
Unter Anerkennung der Bedeutung des Klimaschutzes gemäß den Zusagen der Union zur Umsetzung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.