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Um negative Folgen für die Finanzstabilität abzuwenden, sollte die Einführung eines spezifischen Rahmens für STS-Bilanzverbriefungen mit einer angemessenen makroprudenziellen Aufsicht einhergehen. Insbesondere sollte der durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) makroprudenzielle Risiken in Verbindung mit synthetischer Verbriefung überwachen und bewerten, ob sie in ausreichendem Maße aus dem systemrelevanten Teil des Finanzsystems entfernt werden.
Unbeschadet des Absatzes 2 dieses Artikels und des in Artikel 44 genannten Berichts veröffentlicht der ESRB in enger Zusammenarbeit mit den Europäischen…
Es gilt daher, das Verfahren zur Koordinierung zwischen den Behörden zu optimieren, eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten sicherzustellen, die Aktivierung…
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden eine Makroaufsicht des Finanzsystems auf Ebene der Union und ein…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) errichtet. Die Rolle…
Wie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.