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Den Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“) kommt bei der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung eine zentrale Aufgabe zu. Zugleich werden sie voraussichtlich aber auch von den Folgen der verschlechterten Wirtschaftslage betroffen sein. Damit die Institute ihre Rolle in der Finanzierung der Realwirtschaft unter diesen erschwerten Bedingungen weiterhin erfüllen können, haben die zuständigen staatlichen Stellen die Kapital-, Liquiditäts- und operativen Anforderungen vorübergehend gelockert. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu demselben Zweck in Reaktion auf die COVID-19-Krise bereits einige gezielte Anpassungen an den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet.
Kreditinstituten wird bei der Wiederankurbelung der Konjunktur eine zentrale Rolle zukommen. Zugleich werden voraussichtlich aber auch sie die Folgen der…
Es ist wichtig, dass die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“) ihr Kapital dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird und…
Es ist wichtig, die Kapazität der Institute zu stärken, damit sie im Anschluss an die COVID-19-Pandemie den notwendigen Fluss von Finanzierungsmitteln für die…
Es ist wichtig, dass die Institute ihr Kapital dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird; der Regulierungsrahmen der EU erleichtert ihnen dies,…
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet, zusammen mit der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des…
Ein Großteil der Anforderungen, die in dem durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die Richtlinie 2013/36/EU gebildeten Rahmen enthalten sind, bezieht sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.