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Das Programm sollte Synergien fördern, wobei Überschneidungen mit verwandten Programmen und Maßnahmen der Union vermieden werden sollten. Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sollten die Programme „Customs“ und „Fiscalis“, die durch die Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich eingerichtet wurden, ergänzen; diese zielen ebenfalls darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen und zu verbessern.
Das Programm „Fiscalis 2020“, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde und von der Kommission in…
Das Programm „Fiscalis 2020“ bietet den Mitgliedstaaten einen Unionsrahmen, in dem die Zusammenarbeit entwickelt werden kann. Dieser Rahmen ist kostenwirksamer,…
Zur Sicherstellung der Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit…
Mit Blick auf die Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit dem…
Darüber hinaus sollte das Programm Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm…
Durch die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Unterstützung des Binnenmarkts, zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und zum Schutz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.