Erwägungsgrund 3 32021R0692VERORDNUNG (EU) 2021/692 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…
Erwägungsgrund 6 32021R0101VERORDNUNG (EU) 2021/101 DES RATES vom 25. Januar 2021 zur Festlegung eines Hilfsprogramms für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1369/2013
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des Mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…
Erwägungsgrund 2 32021R0694VERORDNUNG (EU) 2021/694 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…
Erwägungsgrund 49 32021R0818VERORDNUNG (EU) 2021/818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis…
Erwägungsgrund 17 32021R0888VERORDNUNG (EU) 2021/888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates…
Erwägungsgrund 10 32021R0817VERORDNUNG (EU) 2021/817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis…