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Im Rahmen von Copernicus förderfähige Maßnahmen sind:
Maßnahmen, die einer besseren Kontinuität bestehender Copernicus-Sentinel-Missionen und – im Hinblick auf die Entwicklung, den Start, die Erhaltung und den Betrieb weiterer Copernicus-Sentinels – der Ausweitung des Beobachtungsbereichs dienen, wobei insbesondere jene Kapazitäten Vorrang haben, die der Überwachung der anthropogenen CO2-Emissionen und anderer Treibhausgasemissionen dienen und die Überwachung der Polargebiete sowie innovative Umweltanwendungen in den Bereichen Landwirtschaft sowie Forst-, Wasser- und Meeresressourcenbewirtschaftung und kulturelles Erbe ermöglichen;
Maßnahmen zur Bereitstellung des Zugangs zu den Copernicus-Drittdaten und -informationen, die zur Generierung von Copernicus-Diensten benötigt oder von den Organen, Agenturen und dezentralen Dienststellen der Union sowie – sofern das angemessen und kosteneffizient ist – von nationalen oder regionalen öffentlichen Stellen genutzt werden;
Maßnahmen zur Bereitstellung und Koordinierung des Zugangs zu Copernicus-In-situ- und anderen Zusatzdaten, die benötigt werden, um Copernicus-Daten und Copernicus-Informationen zu generieren, zu kalibrieren und zu validieren, einschließlich – sofern das angemessen und kosteneffizient ist – der Nutzung vorhandener nationaler Kapazitäten und der Vermeidung von Überschneidungen.
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