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Die Bezeichnung „kommerzieller Dienst“, die in der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet wird, ist nicht mehr passend, da der Dienst weiterentwickelt wurde. Stattdessen wird im Durchführungsbeschluss (EU) 2017/224 der Kommission zwischen zwei gesonderten Diensten – dem Hochpräzisionsdienst und dem Authentifizierungsdienst – unterschieden.
„Telekommunikationsdienste" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des…
„digitaler Dienst“ ein Dienst im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.…
Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne dieses Abschnitts sind Dienste im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des…
Die für Kommunikationszwecke genutzten Dienste und die technischen Mittel zu ihrer Bereitstellung haben sich erheblich weiterentwickelt. Die Endnutzer ersetzen…
Die in der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates verwendete Begriffsbestimmung von Online-Vermittlungsdiensten sollte für die…
Es handelt sich um Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.