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Copernicus sollte auf den Tätigkeiten und Errungenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramms der Union (Copernicus) sowie gemäß der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates – mit der das Vorläuferprogramm, das Programm zur globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), eingerichtet wurde und die Regeln für die Durchführung seiner ersten operativen Tätigkeiten festgelegt wurden – aufbauen, ihre Fortsetzung sicherstellen und ihre Weiterentwicklung vorantreiben, wobei aktuelle Entwicklungen in der Forschung, der technologische Fortschritt und Innovationen, die den Bereich Erdbeobachtung betreffen sowie Entwicklungen in den Bereichen Massendatenanalyse und künstliche Intelligenz und damit zusammenhängende Strategien und Initiativen auf Unionsebene, wie im Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ und ihrer Mitteilung vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ dargelegt, berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung neuer Ressourcen sollte die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten, der ESA, der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) und gegebenenfalls mit anderen Einrichtungen, die über einschlägige Weltraum- und In-situ-Ressourcen verfügen, zusammenarbeiten. Copernicus sollte die Kapazitäten der Mitgliedstaaten, der ESA, von EUMETSAT sowie anderer Einrichtungen für weltraumgestützte Erdbeobachtung, einschließlich kommerzieller Initiativen in der Union, möglichst weitgehend nutzen und dadurch auch zur Entwicklung einer tragfähigen kommerziellen Weltraumwirtschaft in Europa beitragen. Soweit machbar und angemessen sollte Copernicus auch die verfügbaren In-situ- und Zusatzdaten nutzen, die vor allem von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bereitgestellt werden. Die Kommission sollte auch mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Umweltagentur zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Copernicus effizient auf die In-situ-Datensätze zugreifen und diese effizient nutzen kann.
Die im Rahmen von Copernicus generierten Daten und Informationen sollten vollständig, offen und kostenlos unter angemessenen Bedingungen und Einschränkungen zur…
Was die Datenerfassung betrifft, sollten die Tätigkeiten im Rahmen von Copernicus darauf abzielen, die vorhandene Raumfahrtinfrastruktur zu vervollständigen und…
Bei der Durchführung von Copernicus sollte die Kommission gegebenenfalls auf europäische internationale Organisationen bauen, mit denen sie bereits…
Die Bereitstellung der Copernicus-Dienste dürfte der öffentlichen Akzeptanz der Dienste dienen, da Nutzer in der Lage wären, die Verfügbarkeit und die…
Im Hinblick auf die Infrastruktur für das Programm könnte weitere Forschung und Innovation notwendig sein, die über Horizont Europa gefördert werden könnte,…
Im internationalen Bereich sollte Copernicus genaue und zuverlässige Informationen für die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.