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Damit Beschwerden effizient bearbeitet werden, sollten Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber berechtigt sein, gemeinsame Kundendienstangebote und Beschwerdemechanismen einzurichten. Informationen über die Verfahren der Beschwerdebearbeitung sollten öffentlich und für alle Fahrgäste leicht zugänglich sein.
Die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens müssen öffentlich zugänglich sein, auch für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.…
Die Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollten die Möglichkeit haben, hinsichtlich der durch diese Verordnung begründeten Rechte und Pflichten bei jedem beteiligten…
Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber sollten Dienstqualitätsstandards für Schienenpersonenverkehrsdienste festlegen, anwenden und überwachen.…
Zur Sicherstellung der höchstmöglichen Transparenz und des gleichberechtigten Zugangs aller Beteiligten zu den einschlägigen Informationen sollten die für die…
Eisenbahnunternehmen sollten zur Vereinfachung des Verfahrens ermutigt werden, mit dem Fahrgäste eine Entschädigung oder Rückerstattung beantragen können.…
Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber sollten aktiv mit Vertretungsorganisationen von Personen mit Behinderungen zusammenarbeiten, um die Barrierefreiheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.