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Um Doppelarbeit und eine gegenseitige Behinderung bei Ermittlungen zu vermeiden und den Aufwand für die betroffenen Hostingdiensteanbieter so gering wie möglich zu halten, sollten die zuständigen Behörden Informationen austauschen und sich untereinander sowie gegebenenfalls mit Europol abstimmen und zusammenarbeiten, bevor sie Entfernungsanordnungen erlassen. Wenn sie über den Erlass einer Entfernungsanordnung entscheidet, sollte die zuständige Behörde Benachrichtigungen zu konfligierenden Ermittlungsinteressen gebührend berücksichtigen (Konfliktvermeidung). Wenn eine zuständige Behörde von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats über eine bereits bestehende Entfernungsanordnung informiert wird, sollte sie keine Entfernungsanordnung zum gleichen Sachverhalt erlassen. Bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Verordnung könnte Europol im Einklang mit seinem derzeitigen Mandat und bestehenden Rechtsrahmen Unterstützung leisten.
In Bezug auf Entfernungsanordnungen unterrichten die zuständigen Behörden einander, stimmen sich ab und arbeiten zusammen und unterrichten gegebenenfalls…
Erlässt die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Hostingdiensteanbieter seine Hauptniederlassung hat oder in dem der gesetzliche Vertreter ansässig…
Um die wirksame und ausreichend kohärente Durchführung spezifischer Maßnahmen seitens der Hostingdiensteanbieter zu gewährleisten, sollten sich die zuständigen…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die zuständige Behörde des für die Verhängung der Sanktionen zuständigen Mitgliedstaats umfassend über den Erlass von…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Dies sollte nicht die Einrichtung einer neuen Behörde erfordern und…
Meldungen seitens der Mitgliedstaaten und seitens Europol haben sich als eine wirksame und schnelle Möglichkeit erwiesen, um Hostingdiensteanbieter auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.