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Die Übertragung von Software und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck mittels elektronischer Medien, Telefax und Telefon nach Bestimmungszielen außerhalb des Zollgebiets der Union sollte ebenfalls kontrolliert werden. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Ausführer und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten für bestimmte Transaktionen, etwa Übertragungen in eine Cloud, Allgemein- oder Globalgenehmigungen oder harmonisierte Auslegungen der jeweiligen Bestimmungen vorgesehen werden.