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Im Einklang mit der MVW-Strategie der EU sollte jeder Mitgliedstaat wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung zu verhängen sind. Es ist ebenfalls angezeigt, Bestimmungen zur Unterstützung einer wirksamen Durchsetzung der Kontrollen einzuführen, unter anderem durch einen Mechanismus zur Koordinierung der Durchsetzung.