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Um die Fortschritte des Programms bei der Erreichung seiner Ziele wirksam bewerten zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs hinsichtlich der Leistungsindikatoren des Programms zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um den Entwicklungen in den betreffenden Bereichen gegebenenfalls Rechnung zu tragen und um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms im Hinblick…
Um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms zur Erreichung von dessen Zielen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms zur Erreichung von dessen Ziele sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms zur Erreichung von dessen Ziele sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Um etwaige zur Verwirklichung der Ziele des Programms erforderliche Anpassungen zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.