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Angesichts des allgemeinen politischen Ziels der Union, das Wirtschaftswachstum der am wenigsten entwickelten Länder und ihre Integration in globale Wertschöpfungsketten zu unterstützen, sollte die Kommission keine Untersuchung in Bezug auf die Länder einleiten, die von der Regelung „Alles außer Waffen“ gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates profitieren.
Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union oder auf ihre Handelsbeziehungen mit den im Rahmen…
Mit der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder sollte weiterhin zollfreier Zugang zum Markt der Union für Waren gewährt werden, die ihren…
Diese Verordnung stützt sich auch auf die Anerkennung des Rechts von kleinen Landwirten und Landarbeitern auf ein angemessenes Einkommen und ein sicheres und…
Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Verwirklichung des grundlegenden Ziels der Verbesserung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren…
Die Gewährung der von den Vereinigten Staaten beantragten WTO-Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Europäischen…
Maßnahmen im Rahmen des Instruments, in deren Zusammenhang Ausrüstung, Dienstleistungen oder Technologie bereitgestellt oder finanziert werden, sollten mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.