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Unionsschiffe, die im Kattegat mit Grundschleppnetzen mit einer Mindestmaschenöffnung von 70 mm fischen, verwenden eines der folgenden selektiven Fanggeräte:
ein Selektionsgitter mit einem Abstand von höchstens 35 mm zwischen den Gitterstäben und mit einem nicht blockierten Fischauslass;
ein Selektionsgitter mit einem Abstand von höchstens 50 mm zwischen den Gitterstäben zur Trennung von Platt- und Rundfischen und mit einem nicht blockierten Fischauslass für Rundfische;
ein Seltra-Netzblatt mit einer Quadratmaschenöffnung von 300 mm;
reguliertes, hochselektives Fanggerät, dessen technische Merkmale gemäß der vom STECF bewerteten wissenschaftlichen Studie zu Fängen von weniger als 1,5 % Kabeljau führen, sofern dieses das einzige an Bord des Schiffes mitgeführte Fanggerät ist.
Unionsschiffe, die an einem Projekt eines Mitgliedstaats teilnehmen und über eine funktionierende Ausrüstung für vollständig dokumentierte Fischereien verfügen, dürfen ein Fanggerät gemäß Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2019/1241 verwenden. Der betroffene Mitgliedstaat übermittelt der Kommission eine Liste dieser Schiffe.
Dieser Artikel gilt nicht für Fangtätigkeiten, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen, sofern diese wissenschaftlichen Untersuchungen unter Einhaltung des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2019/1241 durchgeführt werden.
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 und Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 850/98 ist es verboten, mit stationären Fanggeräten gefangenen Kabeljau über…
Schweden hat Angaben über die Kabeljaufänge durch eine Gruppe von Fischereifahrzeugen übermittelt, die im Skagerrak und Kattegat mit einem Selektionsgitter…
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 2005 gelten für die Bewirtschaftung der Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im östlichen Ärmelkanal, im…
Aus den Angaben, die die schwedischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der schwedischen Quote für das Kattegat noch eine…
(1) Bezieht sich auf den kombinierten Beifang von Kabeljau, Katfisch, Rochen, Leng und Lumb. Die Kabeljau-Beifänge dürfen 100 t nicht überschreiten. Kann…
ein Selektionsgitter mit einem Abstand von höchstens 35 mm zwischen den Gitterstäben und mit einem nicht blockierten Fischauslass;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.