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1. Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich tropischen Thunfisch befischen dürfen Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ) Spanien 22 61 364 Frankreich 27 45 383 Portugal 5 1 627 Italien 1 2 137 Union 55 110 511 2. Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich Schwertfisch und Weißen Thun befischen dürfen Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ) Spanien 27 11 590 Frankreich 41 7 882 Portugal 15 6 925 Union 83 26 397 (1) In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Schiffe nicht enthalten; sie kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden. 3. Die in Nummer 1 genannten Schiffe dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun befischen. 4. Die in Nummer 2 genannten Schiffe dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch tropischen Thunfisch befischen.
1. Höchstzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Übereinkommensbereich tropischen Thunfisch fangen dürfen Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe…
(2) Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden. ANHANG VI IOTC-…
(2) Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden. ANHANG VI…
(2) Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden. ANHANG VI IOTC-…
(2) Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden. ANHANG VI…
Anhang VI Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 erhält folgende Fassung: „2. Höchstanzahl EU-Fischereifahrzeuge, die im IOTC-Übereinkommensbereich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.