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Die Union und Norwegen haben im Jahr 2021 bilaterale Konsultationen zu zwei gemeinsam bewirtschafteten und verwalteten Beständen im Skagerrak abgehalten, um die Bewirtschaftung dieser Bestände einschließlich der Fangmöglichkeiten für das nächste Jahr sowie den Tausch von Fangmöglichkeiten zu vereinbaren. Diese Konsultationen wurden zwischen dem 8. November und dem 10. Dezember 2021 auf der Grundlage des vom Rat vereinbarten Standpunkts der Union geführt. Die Ergebnisse der Konsultationen wurden in drei vereinbarten Niederschriften festgehalten, die von den Delegationsleitern der Union und Norwegens am 10. Dezember 2021 unterzeichnet wurden. Es wird daher vorgeschlagen, die betreffenden Fangmöglichkeiten zur Umsetzung der Vereinbarung mit Norwegen zusammen mit den anderen Bestimmungen der vereinbarten Niederschrift festzusetzen.
Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben im Jahr 2021 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten Beständen im Nordseegebiet…
Die Fangmöglichkeiten für Schiffe der Union und Norwegens sowie die Bedingungen für den gegenseitigen Zugang zu Fischereiressourcen in den Gewässern werden…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in norwegischen und färöischen Gewässern sowie für norwegische und färöische Schiffe in Unionsgewässern und die…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Island vorgesehen…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.