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Auf ihrer 44. Jahrestagung im Jahr 2021 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/44/2021/1 über die Festlegung einer Fischereiaufwandsregelung für wesentliche Fischereien auf Grundfischarten im Adriatischen Meer (geografische GCFM-Untergebiete 17 und 18) angenommen, mit der eine Höchstzahl an zulässigen Fangtagen, je nach Art des Schleppnetzes und Flottensegment, für bestimmte Grundfischbestände eingeführt wurde. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Auf ihrer 43. Jahrestagung im Jahr 2019 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/5 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige Fischereien auf…
Auf ihrer 43. Jahrestagung im Jahr 2019 verabschiedete die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/5 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige…
Auf ihrer 44. Jahrestagung im Jahr 2021 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/44/2021/20 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für die nachhaltige Nutzung…
Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) Fang- und Aufwandsbeschränkungen für bestimmte…
Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM“) hat auf ihrer 40. Jahrestagung im Jahr 2016 Fang- und Aufwandsbeschränkungen für…
Auf ihrer 40. Jahrestagung im Jahr 2016 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) Fang- und Aufwandsbeschränkungen für bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.