VERORDNUNG (EU) 2022/1104 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32022R1104
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