Erwägungsgrund 1 32022R2475VERORDNUNG (EU) 2022/2475 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32022R0330VERORDNUNG (EU) 2022/330 DES RATES vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R2873VERORDNUNG (EU) 2023/2873 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32022R1905VERORDNUNG (EU) 2022/1905 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R1089VERORDNUNG (EU) 2023/1089 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R1215VERORDNUNG (EU) 2023/1215 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.