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Nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr müssen die Inhaber von Führerscheinen einen internationalen Führerschein vorlegen, damit in bestimmten Fällen ihre Fahrerlaubnis anerkannt werden kann. Von solchen Inhabern kann auch verlangt werden, eine beglaubigte Übersetzung ihres Führerscheins vorzulegen. Diese Anforderungen stellen jedoch für die aus der Ukraine vertriebenen Menschen eine unverhältnismäßige Belastung dar und können in vielen Fällen wahrscheinlich nicht erfüllt werden. Daher sollte von solchen Personen, denen nach nationalem Recht vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wird, die Vorlage solcher Dokumente im Gebiet der Union nicht verlangt werden. Diese Anerkennung sollte vorbehaltlich des Territorialitätsprinzips die Anwendung von strafrechtlichen und polizeilichen Vorschriften unberührt lassen.
Ist eine Person, der nach nationalem Recht vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG und dem Durchführungsbeschluss (EU)…
In diesem Zusammenhang ist es daher angezeigt, einen gemeinsamen Unionsrahmen für die Anerkennung von Führerscheinen zu schaffen, die von der Ukraine…
Das am 8. November 1968 in Wien geschlossene Übereinkommen über den Straßenverkehr (im Folgenden „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“), dessen…
Die Umstände der Flucht vor dem Krieg führen häufig dazu, dass Führerscheine verloren gehen, gestohlen werden oder in der Kriegszone zurückgelassen werden…
Da Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise in der Regel eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben, müssen sie regelmäßig erneuert werden. In der…
Der Führerschein nach Absatz 2 dieses Artikels wird in der Union gegenseitig anerkannt. Unbeschadet künftiger Rechtsakte der Union bezüglich der Dauer des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.