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Für Sulfurylfluorid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie schlug vor, die bisherigen beiden Rückstandsdefinitionen (Sulfurylfluorid und Fluorid-Ion) als vorläufig beizubehalten, da zu ihrer Bestätigung weitere Daten benötigt werden. Des Weiteren zog sie den Schluss, dass bezüglich der RHG für Sulfurylfluorid und Fluorid-Ion bei allen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Waren nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Unter Berücksichtigung zusätzlicher von den Lebensmittelunternehmern vorgelegter Überwachungsdaten und da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten die RHG für Fluorid-Ion bei Kräutertees, Hagebutten, Holunderbeeren und „Basilikum und essbaren Blüten“ in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den bisherigen Wert festgesetzt werden. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.
Für Fluxapyroxad legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Fluroxypyr legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Triflumuron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Carbetamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Für Flazasulfuron hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Fluoxastrobin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.