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Für Cymoxanil legte der Antragsteller solche Angaben zu Rückstandsuntersuchungen für Tafeltrauben, Keltertrauben, Grüne Salate und Spinat vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass nunmehr ausreichend Daten vorliegen, und schlug die Beibehaltung oder Senkung der RHG für diese Erzeugnisse vor . Daher sollten für diese Erzeugnisse die RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den jeweiligen von der Behörde ermittelten Wert festgelegt werden, und das Erfordernis der Vorlage weiterer Daten sollte aus dem genannten Anhang gestrichen werden. Die Behörde kam zu dem Schluss6, dass die fehlenden Daten in Bezug auf die den Analysemethoden für Kräutertees und Hopfen und die Lagerstabilität von Hülsenfrüchten, Kräutertees und Hopfen nicht vorgelegt wurden und dass die RHG für diese Erzeugnisse auf der Bestimmungsgrenze beibehalten werden sollten. Daher sollten für diese Erzeugnisse die RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den jeweiligen von der Behörde ermittelten Wert festgelegt werden, und das Erfordernis der Vorlage weiterer Daten sollte aus dem genannten Anhang gestrichen werden.
Für Cymoxanil legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Für Carbetamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Für Bromoxynil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Fluroxypyr legte der Antragsteller solche Angaben zu den Analysemethoden, zur Lagerungsstabilität, zur Wartezeit bis zur Ernte und zu…
Für Triflumizol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Benalaxyl und Benalaxyl-M legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.