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Der SCCS kam in seinem Gutachten vom 26./27. Oktober 2021 zu dem Schluss, dass Methylsalicylat als Bestandteil in kosmetischen Mitteln bis zu den vom Antragsteller angegebenen Höchstkonzentrationen als sicher angesehen werden kann. Angesichts der Einstufung von Methylsalicylat als CMR-Stoff der Kategorie 2 und des Gutachtens des SCCS in seiner endgültigen Fassung sollte Methylsalicylat in die Liste der in kosmetischen Mitteln beschränkten Stoffe in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden.
Der Stoff Dichlormethan ist derzeit in Eintrag 7 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in kosmetischen Mitteln in einer…
Der im INCI als Chloracetamid geführte Stoff 2-Chloracetamid ist derzeit in Eintrag 41 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in einer…
Für den Stoff „Methyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 119-36-8) mit der Bezeichnung „Methylsalicylat“ im Internationalen Verzeichnis für Kosmetikbestandteile (INCI),…
Für alle anderen Stoffe außer Methylsalicylat, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/849 als CMR-Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008…
Nach Maßgabe des Artikels 15 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 kann ein Stoff, der als CMR-Stoff der Kategorie 2 eingestuft ist, in kosmetischen…
Am 21. Dezember 2018 gab der SCCS ein wissenschaftliches Gutachten zu Salicylsäure ab (im Folgenden „Gutachten des SCCS“), in dem er auf Grundlage der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.