Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird das russische Seeschiffsregister, eine 100% staatseigene Einrichtung, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Klassifikation und Überprüfung russischer und nichtrussischer Schiffe und Fahrzeuge, auch im Bereich der Sicherheit, ausübt, in die Liste der russischen staatseigenen oder staatlich kontrollierten Einrichtungen aufgenommen, für die das Transaktionsverbot gilt. Durch diesen Zusatz wird es untersagt, dem russischen Seeschiffsregister jegliche Art von wirtschaftlichem Vorteil zu verschaffen. Der Beschluss (GASP) 2022/1909 sieht auch den Entzug von Ermächtigungen vor, die die Mitgliedstaaten dem russischen Seeschiffsregister gemäß der Richtlinie 2005/65/EG , 2009/15/EG oder (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates erteilt haben. Damit die Mitgliedstaaten solch einen Entzug im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2016/1629 tun können, sollte die Anerkennung des russischen Schiffsregisters durch die Union entzogen werden.
Insbesondere ist es angezeigt, dass das Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen Personen,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird das Verbot des Zugangs zu Häfen und Schleusen im Gebiet der Union auf Schiffe ausgeweitet, die vom russischen…
In dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird ferner das Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/578 wird es ferner in Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen untersagt, in der Union Güter auf der Straße zu…
Abweichend von dem Verfahren nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 21 Absatz 3 der…
Folgender Absatz wird angefügt: „(4) Abweichend von dem Verfahren nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.