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Eine geringe Bestreitbarkeit und unfaire Praktiken im digitalen Sektor sind bei bestimmten digitalen Diensten häufiger und stärker ausgeprägt als bei anderen. Dies ist insbesondere bei weitverbreiteten und allgemein genutzten digitalen Diensten der Fall, die meistens direkt zwischen gewerblichen Nutzern und Endnutzern vermitteln und bei denen Merkmale wie extreme Größenvorteile, sehr starke Netzwerkeffekte, die durch die Mehrseitigkeit dieser Dienste bedingte Fähigkeit, viele gewerbliche Nutzer mit vielen Endnutzern in Verbindung zu bringen, Bindungseffekte, fehlende Parallelverwendung mehrerer Dienste oder eine vertikale Integration besonders stark ausgeprägt sind. Oft gibt es nur ein oder sehr wenige große Unternehmen, die solche digitalen Dienste bereitstellen. Diese Unternehmen haben sich am häufigsten zu Torwächtern für gewerbliche Nutzer und Endnutzer entwickelt, was weitreichende Auswirkungen hat. Insbesondere haben sie die Fähigkeit erlangt, leicht zum Nachteil ihrer gewerblichen Nutzer und Endnutzer einseitig Geschäftsbedingungen festzulegen. Daher ist es erforderlich, nur auf diejenigen digitalen Dienste abzustellen, die von gewerblichen Nutzern und Endnutzern am stärksten in Anspruch genommen werden und bei denen Bedenken hinsichtlich einer geringen Bestreitbarkeit und unfairer Praktiken von Torwächtern eindeutiger angebracht sind und dies mit Blick auf den Binnenmarkt dringend angegangen werden muss.
Einige wenige große Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, haben beträchtliche wirtschaftliche Macht erlangt, die sie für eine Benennung als…
Zusammengenommen dürften diese Merkmale von Torwächtern in vielen Fällen zu schwerwiegenden Ungleichgewichten bei der Verhandlungsmacht und folglich zu unfairen…
Zur Wahrung eines fairen Geschäftsumfelds und der Bestreitbarkeit des digitalen Sektors ist es wichtig, das Recht der gewerblichen Nutzer und Endnutzer,…
Zugleich weisen die zentralen Plattformdienste unter diesen digitalen Diensten eine Reihe von Merkmalen auf, die von den Unternehmen, die sie bereitstellen, zu…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollte sich „Bestreitbarkeit“ auf die Fähigkeit von Unternehmen beziehen, Hindernisse für einen Markteintritt oder eine…
In bestimmten Fällen, z. B. durch die Auferlegung vertraglicher Bedingungen, können Torwächter die Möglichkeiten gewerblicher Nutzer ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.