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Die Bedingungen, zu denen Torwächter Online-Werbedienste für gewerbliche Nutzer wie z. B. Werbetreibende oder Herausgeber erbringen, sind oft intransparent und undurchsichtig. Daher verfügen Werbetreibende und Herausgeber oft nicht über genügend Informationen über die Wirkung einer konkreten Werbemaßnahme. Zur Förderung der Fairness, Transparenz und Bestreitbarkeit der im Benennungsbeschluss aufgeführten Online-Werbedienste sowie der in andere zentrale Plattformdienste desselben Unternehmens vollständig integrierten Online-Werbedienste, sollten Torwächter Werbetreibenden und Herausgebern sowie von Werbetreibenden und Herausgebern bevollmächtigten Dritten auf Antrag kostenlos Zugang zu den Instrumenten zur Leistungsmessung der Torwächter und zu den – aggregierten und nichtaggregierten – Daten gewähren, die Werbetreibende, bevollmächtigte Dritte wie Werbeagenturen, die im Auftrag eines Unternehmens Werbung platzieren, und Herausgeber für ihre eigene unabhängige Überprüfung der Erbringung der relevanten Online-Werbedienste benötigen.
Der Torwächter gewährt Werbetreibenden und Herausgebern sowie von Werbetreibenden und Herausgebern beauftragten Dritten auf ihren Antrag hin kostenlos Zugang zu…
Der Torwächter gibt jedem Herausgeber, für den er Online-Werbedienste erbringt, oder von Herausgebern bevollmächtigten Dritten auf Anfrage des Herausgebers hin…
Die Bedingungen, zu denen Torwächter Online-Werbedienste für gewerbliche Nutzer, darunter Werbetreibende sowie Herausgeber, erbringen, sind oft intransparent…
In bestimmten Fällen, z. B. durch die Auferlegung vertraglicher Bedingungen, können Torwächter die Möglichkeiten gewerblicher Nutzer ihrer…
Zur Wahrung eines fairen Geschäftsumfelds und der Bestreitbarkeit des digitalen Sektors ist es wichtig, das Recht der gewerblichen Nutzer und Endnutzer,…
Bestimmte Dienste, die zusammen mit oder zur Unterstützung einschlägiger zentraler Plattformdienste des Torwächters erbracht werden, wie etwa…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.