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Damit die Ziele dieser Verordnung vollständig und dauerhaft erreicht werden, sollte die Kommission darüber befinden können, ob ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, auch dann als Torwächter zu benennen ist, wenn es die in dieser Verordnung festgelegten quantitativen Schwellenwerte nicht erreicht, ob einem Torwächter, der die Vorgaben systematisch nicht einhält, zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen sind, ob zusätzliche Dienste des digitalen Sektors in die Liste der zentralen Plattformdienste aufgenommen werden sollten und ob zusätzliche Praktiken, die in ähnlicher Weise unfair sind und die Bestreitbarkeit digitaler Märkte beschränken, untersucht werden müssen. Wenn die Kommission darüber befindet, sollte sie sich auf Marktuntersuchungen stützen, die innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf der Grundlage klarer Verfahren und Fristen durchzuführen sind, um die Ex-ante-Auswirkungen dieser Verordnung auf die Bestreitbarkeit und Fairness im digitalen Sektor zu gewährleisten und für die erforderliche Rechtssicherheit zu sorgen.
Die Kommission benennt jedes Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt und sämtliche in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen…
Die Dienste im digitalen Sektor und die Arten von Praktiken im Zusammenhang mit diesen Diensten können sich innerhalb kurzer Zeit stark ändern. Um…
Die Kommission sollte nach einer Marktuntersuchung feststellen können, dass ein Unternehmen, das einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, alle…
Die Kommission sollte diese Verordnung regelmäßig bewerten und ihre Auswirkungen auf die Bestreitbarkeit und Fairness der Geschäftsbeziehungen in der…
Um die wirksame Anwendung dieser Verordnung auf diejenigen Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, zu gewährleisten, bei denen die Erfüllung…
Auch bei Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen und nicht alle quantitativen Schwellenwerte erreichen, sollte anhand der allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.