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Angesichts der zusätzlichen Risiken im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten und ihren zusätzlichen Pflichten im Rahmen dieser Verordnung sollten zusätzliche Transparenzanforderungen speziell für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gelten, insbesondere die Pflicht zur umfassenden Berichterstattung über die vorgenommenen Risikobewertungen und die anschließend gemäß dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen.
einen Bericht über die Ergebnisse der Risikobewertung gemäß Artikel 34,
Überwachung, dass der Anbieter der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine seinen Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachkommt;
Verbreitung rechtswidriger Inhalte über ihre Dienste;
die auf den sehr großen Online-Plattformen gemäß Artikel 26 Absatz 2 veröffentlichte und ermittelte kommerzielle Kommunikation;
ihr Antrag gibt Aufschluss über die Finanzierung der Forschung;
Angesichts der besonderen Verantwortung und Pflichten von Anbietern von Online-Plattformen sollten ihnen – neben den von allen Anbietern von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.