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Zu diesem Zweck sollte das Gremium Stellungnahmen, Aufforderungen und Empfehlungen an die Koordinatoren für digitale Dienste oder andere zuständige nationale Behörden abgeben können. Wenngleich diese nicht rechtlich bindend sind, sollte eine Entscheidung, davon abzuweichen, ordnungsgemäß begründet werden und könnte von der Kommission bei der Prüfung der Einhaltung dieser Verordnung durch den betreffenden Mitgliedstaat berücksichtigt werden.
Die Koordinatoren für digitale Dienste und gegebenenfalls andere zuständige Behörden, die den vom Gremium an sie gerichteten Stellungnahmen, Aufforderungen oder…
Das Gremium berät die Koordinatoren für digitale Dienste und die Kommission im Einklang mit dieser Verordnung, um folgende Ziele zu erreichen:
Das Gremium setzt sich aus den Koordinatoren für digitale Dienste zusammen, die durch hochrangige Beamte vertreten werden. Benennt ein Mitgliedstaat oder…
Im Interesse einer einheitlichen Anwendung dieser Verordnung ist es erforderlich, auf Unionsebene eine unabhängige Beratungsgruppe, ein Europäisches Gremium für…
Das Gremium sollte die Angelegenheit an die Kommission verweisen können, wenn Uneinigkeit hinsichtlich der Bewertungen oder der getroffenen oder vorgeschlagenen…
Das Gremium sollte dazu beitragen, mit Blick auf eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung eine gemeinsame Sichtweise der Union zu entwickeln, und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.