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Die mit dem horizontalen Rahmen für bedingte Haftungsausschlüsse für Anbieter von Vermittlungsdiensten gemäß der Richtlinie 2000/31/EG geschaffene Rechtssicherheit hat dazu geführt, dass im ganzen Binnenmarkt viele neuartige Dienste entstehen und expandieren konnten. Dieser Rahmen sollte daher bestehen bleiben. Angesichts der Abweichungen bei der Umsetzung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften auf nationaler Ebene und aus Gründen der Klarheit und Kohärenz sollte dieser Rahmen jedoch in diese Verordnung aufgenommen werden. Zudem müssen bestimmte Elemente dieses Rahmens unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union präzisiert werden.
Mit dieser Verordnung werden die für Vermittlungsdienste im Binnenmarkt geltenden Vorschriften vollständig harmonisiert, um ein sicheres, berechenbares und…
Die Mitgliedstaaten führen zunehmend nationale Rechtsvorschriften zu den von dieser Verordnung abgedeckten Angelegenheiten ein, oder ziehen dies in Erwägung,…
Um das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und zu verbessern, sollten daher auf Unionsebene verbindliche gezielte, einheitliche, wirksame und…
Um die Ziele dieser Verordnung zu erreichen und insbesondere das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und ein sicheres und transparentes Online-Umfeld…
Die in dieser Verordnung festgelegten Haftungsausschlüsse sollten die Möglichkeit von Verfügungen unterschiedlicher Art gegen Anbieter von Vermittlungsdiensten…
Es sollten auf der Ebene der Union gezielte Vorschriften verbindlich festgelegt werden, um ein faires, vorhersehbares, tragfähiges und vertrauenswürdiges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.