Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anbieter von Vermittlungsdiensten sollte die Behörde, die Anordnungen erlassen hat, unverzüglich über etwaige Folgemaßnahmen zu solchen Anordnungen innerhalb der im einschlägigen Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegten Fristen unterrichten.
Nach Eingang einer Auskunftsanordnung in Bezug auf bestimmte Informationen über einen oder mehrere bestimmte einzelne Nutzer, die von den zuständigen nationalen…
Nach Eingang einer Anordnung zum Vorgehen gegen einen oder mehrere bestimmte rechtswidrige Inhalte, die von den zuständigen nationalen Justiz- oder…
bei Anbietern von Vermittlungsdiensten die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen einschließlich der gemäß den Artikeln 9 und 10…
Die für Datenvermittlungsdienste zuständigen Behörden teilen dem betreffenden Anbieter der Datenvermittlungsdienste unverzüglich die gemäß den Absätzen 4 und 5…
Die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und Anforderungen sollten spätestens bei der Übermittlung der Anordnung an den betreffenden Anbieter erfüllt…
In Abhängigkeit von dem Rechtssystem der Mitgliedstaaten und dem betreffenden Rechtsgebiet können nationale Justiz- oder Verwaltungsbehörden, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.