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Bei der Gestaltung, Anwendung und Durchsetzung dieser Beschränkungen sollten Anbieter von Vermittlungsdiensten nicht willkürlich und nicht diskriminierend vorgehen und die Rechte und berechtigten Interessen der Nutzer, einschließlich der in der Charta verankerten Grundrechte, berücksichtigen. Beispielsweise sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit, einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien, gebührend berücksichtigen. Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten sollten auch die einschlägigen internationalen Standards für den Schutz der Menschenrechte, wie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, gebührend berücksichtigen.
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten gehen bei der Anwendung und Durchsetzung der in Absatz 1 genannten Beschränkungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig…
Damit das Online-Umfeld sicher, berechenbar und vertrauenswürdig ist und sowohl Bürgerinnen und Bürger der Union als auch andere Personen die ihnen in der…
Während die Vertragsfreiheit der Anbieter von Vermittlungsdiensten grundsätzlich geachtet werden sollte, ist es angemessen, für den Inhalt, die Anwendung und…
Bei der Durchführung spezifischer Maßnahmen sollten die Hostingdiensteanbieter dafür sorgen, dass das Recht der Nutzer auf Meinungs- und Informationsfreiheit…
Während es bei den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften über die Haftung der Anbieter von Vermittlungsdiensten vor allem um den Haftungsausschluss für…
Unbeschadet des Rechts der Nutzer, sich an einen Vertreter gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlament und des Rates zu wenden oder jede…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.