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Ein Anbieter von Hostingdiensten könnte in bestimmten Fällen, etwa über eine Meldung durch eine meldende Partei oder durch seine eigenen freiwilligen Maßnahmen, Kenntnis von Informationen über bestimmte Tätigkeiten eines Nutzers erhalten, etwa die Bereitstellung bestimmter Arten rechtswidriger Inhalte, die unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, von der der Anbieter von Hostingdiensten Kenntnis hat, den Verdacht angemessen rechtfertigen, dass dieser Nutzer möglicherweise eine Straftat begangen hat, begeht oder vermutlich begehen wird, die das Leben oder die Sicherheit von Personen in Gefahr bringt, wie eine der in der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , der Richtlinie 2011/93/EU oder der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Straftaten. So könnten beispielsweise bestimmte Inhalte den Verdacht auf eine Gefahr für die Öffentlichkeit begründen, wie z. B. Aufstachelung zum Terrorismus im Sinne des Artikels 21 der Richtlinie (EU) 2017/541. In solchen Fällen sollte der Anbieter von Hostingdiensten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden unverzüglich über einen solchen Verdacht informieren. Der Anbieter von Hostingdiensten sollte alle einschlägigen ihm verfügbaren Informationen bereitstellen, gegebenenfalls auch die jeweiligen Inhalte und, sofern verfügbar, den Zeitpunkt, zu dem die Inhalte veröffentlicht wurden, einschließlich der benannten Zeitzone, einer Erläuterung seines Verdachts und der Informationen, die erforderlich sind, um den betreffenden Nutzer ausfindig zu machen und zu identifizieren. Diese Verordnung bildet keine Rechtsgrundlage für die Erstellung von Profilen von Nutzern für eine mögliche Feststellung von Straftaten durch Anbieter von Hostingdiensten. Anbieter von Hostingdiensten sollten auch andere anwendbare Vorschriften des Unionsrechts oder des nationalen Rechts zum Schutz der Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen beachten, wenn sie die Strafverfolgungsbehörden informieren.
Erhält ein Hostingdiensteanbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit…
Verfügen Hostingdiensteanbieter über Kenntnisse über terroristische Inhalte, die zu einer unmittelbaren Bedrohung von Leben führen, so unterrichten sie…
Um den Haftungsausschluss für Hostingdienste in Anspruch nehmen zu können, sollte der Anbieter zügig tätig werden und rechtswidrige Tätigkeiten oder…
Wenn ein Anbieter von Hostingdiensten mit der Begründung, dass die von den Nutzern bereitgestellten Informationen rechtswidrige Inhalte darstellen oder mit den…
Angesichts der besonders schwerwiegenden Folgen bestimmter terroristischer Online-Inhalte sollten die Hostingdiensteanbieter unverzüglich die einschlägigen…
In Anbetracht dessen, dass die in der Charta garantierten Grundrechte aller Betroffenen gebührend berücksichtigt werden müssen, sollten alle Maßnahmen, die ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.