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Um eine effiziente und angemessene Anwendung dieser Verpflichtung sicherzustellen, ohne unverhältnismäßige Belastungen aufzuerlegen, sollten Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, sich nach besten Kräften um die Bewertung der Zuverlässigkeit der von den betreffenden Unternehmern bereitgestellten Informationen bemühen, insbesondere durch die Nutzung frei zugänglicher amtlicher Online-Datenbanken oder Online-Schnittstellen, etwa nationaler Handelsregister und des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems, oder die betreffenden Unternehmer auffordern, belastbare Unterlagen als Nachweise vorzulegen, etwa Kopien von Identitätsdokumenten, zertifizierte Zahlungskontenauszüge, Unternehmenszertifikate oder Auszüge aus dem Handelsregister. Sie können für die Einhaltung dieser Verpflichtung auch auf andere für die Nutzung auf Distanz verfügbare Quellen zurückgreifen, die vergleichbare Zuverlässigkeit bieten. Die Anbieter der betroffenen Online-Plattformen sollten jedoch nicht verpflichtet werden, übermäßige oder kostspielige Nachforschungen im Internet anzustellen oder unverhältnismäßige Kontrollen vor Ort durchzuführen. Auch sollte nicht davon ausgegangen werden, dass Anbieter, die sich wie von dieser Verordnung gefordert bereits nach besten Kräften bemüht haben, die Zuverlässigkeit der Informationen gegenüber Verbrauchern oder anderen Beteiligten gewährleisten.
Nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Informationen und bevor er dem betreffenden Unternehmer die Nutzung seiner Dienste gestattet, bemüht sich der Anbieter der…
Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, bemühen sich nach besten Kräften darum, zu…
Um zu einem sicheren, vertrauenswürdigen und transparenten Online-Umfeld für Verbraucher sowie für andere Beteiligte, etwa konkurrierende Unternehmer oder…
Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, sollten ihre Online-Schnittstelle so…
Um den wirksamen Schutz der Verbraucher bei Geschäftsvorgängen im Internet über Vermittlungsdienste zu gewährleisten, sollten bestimmte Anbieter von…
Anbieter von Online-Marktplätzen sollten, auf der Grundlage der ihnen gegenüber abgegebenen Erklärung des Dritten, die Verbraucher darüber informieren, ob es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.