Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten sicherstellen, dass ihr Konzept für die Risikobewertung und -minderung auf den besten verfügbaren Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und dass sie ihre Annahmen mit den Gruppen überprüfen, die von den Risiken und den von ihnen ergriffenen Maßnahmen am stärksten betroffen sind. Zu diesem Zweck sollten sie, soweit angemessen, bei ihren Risikobewertungen und bei der Gestaltung ihrer Risikominderungsmaßnahmen Vertreter der Nutzer und der möglicherweise von ihren Diensten betroffenen Gruppen sowie unabhängige Sachverständige und zivilgesellschaftliche Organisationen einbeziehen. Sie sollten bestrebt sein, solche Konsultationen in ihre Methoden zur Bewertung der Risiken und zur Gestaltung von Risikominderungsmaßnahmen zu integrieren, gegebenenfalls einschließlich Erhebungen, Fokusgruppen, Rundtischgesprächen und anderen Konsultations- und Gestaltungsmethoden. Bei der Bewertung, ob eine Maßnahme angemessen, verhältnismäßig und wirksam ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf das Recht auf freie Meinungsäußerung gelegt werden.
Bei der Durchführung der Risikobewertung berücksichtigen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen insbesondere, ob und…
Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ergreifen angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen,…
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten die erforderlichen Instrumente einsetzen, um die bei den Risikobewertungen…
Die Art und Weise, in der sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen genutzt werden können, hat großen Einfluss auf die…
Bei der Bewertung solcher systemischen Risiken sollten sich die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen auf die Systeme…
Insbesondere wenn sich ihre Dienste in erster Linie an Minderjährige richten oder überwiegend von diesen genutzt werden, sollten Anbieter sehr großer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.