Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem in der Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 dargelegten EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 soll die Effizienz öffentlicher Dienste gesteigert werden, indem bestehende digitale Barrieren beseitigt werden, der Verwaltungsaufwand verringert wird und die Qualität der Interaktionen zwischen nationalen Verwaltungen verbessert werden. Insbesondere sind in dem Aktionsplan Grundsätze verankert, wie zum Beispiel Dienstleistungen „standardmäßig digital“ anzubieten, Meldungen „einmalig“ zu erfassen und „standardmäßig grenzüberschreitend“ anzubieten, womit darauf abgezielt wird, die Mobilität im digitalen Binnenmarkt zu erleichtern. In ihm sind auch der Grundsatz „standardmäßig interoperabel“, mit dem das reibungslose Funktionieren der öffentlichen Dienste im gesamten Binnenmarkt sichergestellt werden soll, sowie die Grundsätze der Vertrauenswürdigkeit personenbezogener Daten und der IT-Sicherheit verankert.
Die Kommission unterstrich in ihren Mitteilungen „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ und „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020:…
In ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 — Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig…
Eine wirksame und effiziente Durchsetzung setzt voraus, dass alle zuständigen Behörden direkt und in Echtzeit in elektronischer Form auf die einschlägigen…
Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft die Verwaltungen auf allen Ebenen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der…
Für die Festlegung verbindlicher Anforderungen an grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste ist es wichtig, sich im politischen Entscheidungsprozess so…
Damit die Ziele des Programms erreicht und Erleichterungen für Bürger und Unternehmen erzielt werden, müssen zunehmend digitalisierte und vollständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.