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Die gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1201 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährte außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union in Höhe von bis zu 1 Mrd. EUR ermöglichte eine rasche, dringend benötigte Unterstützung für den ukrainischen Haushalt und wurde in zwei Teilbeträgen am 1. und 2. August 2022 vollständig ausgezahlt. Diese Unterstützung war der erste Schritt der geplanten außerordentlichen Makrofinanzhilfe in Höhe von bis zu 9 Mrd. EUR dar, die von der Kommission in ihrer Mitteilung „Entlastung und Wiederaufbau der Ukraine“ vom 18. Mai 2022 angekündigt und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23./24. Juni 2022 gebilligt worden war.
Im Frühjahr 2014 leitete die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm ein, das darauf abzielt, die Wirtschaft zu stabilisieren und den Lebensstandard der…
Der Beschluss (EU) 2022/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates stellte einen weiteren Schritt zur Umsetzung dieser geplanten außerordentlichen…
Am 5. März 2014 kündigte die Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das die von der Union…
Mit der Notfall-Makrofinanzhilfe, die angesichts zunehmender Bedrohung kurz vor dem russischen Einmarsch gemäß dem Beschluss (EU) 2022/313 des Europäischen…
Am 5. März 2014 kündigte die Europäische Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das vom…
Zusätzlich zur politischen Unterstützung sagte die Union im März 2014 ein Finanzierungspaket von über 11 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.