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Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2022 beschlossen, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen. Die Ukraine auch weiterhin nach Kräften zu unterstützen, ist eine der größten Prioritäten der Union. Angesichts des enormen Schadens, den der russische Angriffskrieg bei Wirtschaft, Bevölkerung und Unternehmen anrichtet, setzt anhaltende starke Unterstützung ein organisiertes kollektives Vorgehen voraus, das in dem mit dieser Verordnung geschaffenen Instrument zur Unterstützung der Ukraine (Makrofinanzhilfe +) (im Folgenden „Instrument“) festgelegt wird.
Am 23. Juni 2022 hat der Europäische Rat der Ukraine den Status eines Bewerberlands für den Beitritt zur Union verliehen.
Ein Assoziierungsabkommen zwischen der Union und der Ukraine (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), welches eine vertiefte und umfassende Freihandelszone…
Die Ukraine wird weiteren Beistand benötigen, um das Funktionieren des Staates aufrechtzuerhalten. Es wird erwartet, dass die Union, gemeinsam mit anderen…
Die Lage der Ukraine erfordert einen schrittweisen Ansatz, bei dem ein Instrument, dessen Schwerpunkt auf Makrofinanzstabilität sowie auf Soforthilfe und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist,…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.