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Anbieter von Cloud-Computing-Diensten sind eine Kategorie digitaler Infrastruktur, die unter die Richtlinie (EU) 2022/2555 fällt. Der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen der Union (im Folgenden „Überwachungsrahmen“) gilt für alle kritischen IKT-Drittdienstleister, einschließlich Anbietern von Cloud-Computing-Diensten, die Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen bereitstellen, und sollte als Ergänzung zu der Beaufsichtigung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 betrachtet werden. Darüber hinaus sollte der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen für Anbieter von Cloud-Computing-Diensten gelten, wenn es keinen horizontalen Rahmen der Union gibt, mit dem eine Behörde für die digitale Überwachung eingerichtet wird.
Die in diesem Abschnitt dargelegten Anforderungen gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie (EU) 2022/2555 und anderer Überwachungsvorschriften der Union,…
IKT-Drittdienstleister, die Überwachungsrahmen unterliegen, die zur Unterstützung der in Artikel 127 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Um die Konvergenz und Effizienz von Aufsichtskonzepten in Bezug auf das IKT-Drittparteienrisiko im Finanzsektor zu fördern und um die digitale operationale…
Ebenso sollten Finanzunternehmen, die IKT-Dienstleistungen für andere Finanzunternehmen bereitstellen, zugleich aber der von dieser Verordnung erfassten…
Um der Komplexität der verschiedenen IKT-Risikoquellen und dabei zugleich der Vielzahl und Vielfalt der Anbieter technologischer Lösungen, die eine reibungslose…
Der Überwachungsrahmen sollte nur für kritische IKT-Drittdienstleister gelten. Daher sollte es einen Einstufungsmechanismus geben, um dem Ausmaß und der Art der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.