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Die umfangreiche Nutzung von IKT-Dienstleistungen zeigt sich an komplexen vertraglichen Vereinbarungen, wobei Finanzunternehmen häufig Schwierigkeiten haben, Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auf die Aufsichtsstandards oder sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen, denen sie unterliegen, zugeschnitten sind; Gleiches gilt für die Durchsetzung bestimmter Rechte, wie Zugangs- oder Auditrechte, selbst wenn diese in ihren vertraglichen Vereinbarungen verankert sind. Darüber hinaus fehlen in vielen dieser vertraglichen Vereinbarungen ausreichende Garantien, die die vollständige Überwachung von Verfahren für die Unterauftragsvergabe ermöglichen, wodurch das Finanzunternehmen die damit verbundenen Risiken nicht bewerten kann. Da IKT-Drittdienstleister häufig standardisierte Dienstleistungen für verschiedene Arten von Kunden anbieten, wird den individuellen oder spezifischen Bedürfnissen der Akteure der Finanzbranche in derartigen vertraglichen Vereinbarungen nicht immer angemessen Rechnung getragen.
Bei der Aushandlung vertraglicher Vereinbarungen erwägen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister die Verwendung von Standardvertragsklauseln, die von…
Finanzunternehmen dürfen vertragliche Vereinbarungen nur mit IKT-Drittdienstleistern schließen, die angemessene Standards für Informationssicherheit einhalten.…
Diese vertraglichen Vereinbarungen sollten ferner spezielle Ausstiegsstrategien vorsehen, die insbesondere verbindliche Übergangszeiträume ermöglichen, in denen…
Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere…
In Ergänzung zu derartigen vertraglichen Bestimmungen sowie um sicherzustellen, dass Finanzunternehmen die volle Kontrolle über alle von Dritten ausgehenden…
Obwohl die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen bestimmte allgemeine Vorschriften über die Auslagerung von Tätigkeiten enthalten, ist die Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.