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Ein gewisser Mangel an Homogenität und Konvergenz in Bezug auf die Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos und die Abhängigkeit von IKT-Drittdienstleistern ist derzeit festzustellen. Obwohl Anstrengungen unternommen wurden, um den Bereich der Auslagerung anzugehen, wie beispielsweise die Leitlinien der EBA zu Auslagerung von 2019 und Leitlinien der ESMA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter von 2021, wird die allgemeinere Frage der Eindämmung systemischer Risiken, die entstehen könnten, wenn der Finanzsektor einer begrenzten Anzahl kritischer IKT-Drittdienstleister ausgesetzt ist, im Unionsrecht nicht ausreichend behandelt. Der Mangel an Vorschriften auf Unionsebene wird noch dadurch verschärft, dass es keine nationalen Vorschriften für die Mandate und Instrumente gibt, die es Finanzaufsichtsbehörden ermöglichen, Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern ordnungsgemäß zu erfassen und Risiken, die sich aus der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern ergeben, angemessen zu überwachen.
Obwohl die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen bestimmte allgemeine Vorschriften über die Auslagerung von Tätigkeiten enthalten, ist die Überwachung…
Um eine solide Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos im Finanzsektor zu gewährleisten, sind eine Reihe grundsatzbasierter Regeln festzulegen, um…
Unter Berücksichtigung der potenziellen Systemrisiken, die mit der verstärkten Auslagerung und der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern…
Um die Konvergenz und Effizienz von Aufsichtskonzepten in Bezug auf das IKT-Drittparteienrisiko im Finanzsektor zu fördern und um die digitale operationale…
Um die systemischen Auswirkungen des Konzentrationsrisikos von IKT-Drittdienstleistern zu anzugehen, wird mit dieser Verordnung eine ausgewogene Lösung…
Da die einschlägigen Bestimmungen über IKT-Risiken bisher auf Unionsebene nur auf unvollständige Art und Weise angegangen wurden, bestehen Lücken oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.