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Zwar sollten alle Finanzunternehmen verpflichtet sein, Sicherheitsvorfälle zu melden, es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Verpflichtung sie nicht alle in gleicher Weise betrifft. Die einschlägigen Wesentlichkeitsschwellen sowie die Fristen für die Meldung sollten im Rahmen delegierter Rechtsakte auf der Grundlage der von den ESA zu entwickelnden technischen Regulierungsstandards gebührend angepasst werden, um nur schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle abzudecken. Darüber hinaus sollten die Besonderheiten von Finanzunternehmen bei der Festlegung der Fristen für die Meldepflichten berücksichtigt werden.
gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um Bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe technischer Regulierungsstandards berücksichtigen die ESA die…
Finanzunternehmen legen innerhalb der in Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii festzulegenden Fristen der jeweils zuständigen Behörde Folgendes vor:
Um den zuständigen Behörden die Erfüllung von Aufsichtsaufgaben zu ermöglichen, indem sie einen vollständigen Überblick über Art, Häufigkeit, Ausmaß und…
Um die Vergleichbarkeit der Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und schwerwiegende zahlungsbezogene Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle zu…
Die direkte Meldung sollte Finanzaufsichtsbehörden den direkten Zugang zu Informationen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle ermöglichen.…
Die Urheber von Cyberangriffen neigen dazu, finanzielle Gewinne direkt an der Quelle zu erzielen, sodass Finanzunternehmen weitreichenden Folgen ausgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.