Erwägungsgrund 8 32022R0263VERORDNUNG (EU) 2022/263 DES RATES vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft…
Erwägungsgrund 8 32021R1750VERORDNUNG (EU) 2021/1750 DES RATES vom 28. September 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/440 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
In Anbetracht der mit ihrer rückwirkenden Anwendung verbundenen Dringlichkeit sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Erwägungsgrund 20 32015R0960Die Maßnahmen nach dieser Verordnung sollten so schnell wie möglich zu gelten beginnen. Daher sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer…
Erwägungsgrund 144 32021R2115VERORDNUNG (EU) 2021/2115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Um die reibungslose Umsetzung der geplanten Maßnahmen sicherzustellen und aus Gründen der Dringlichkeit sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer…
Erwägungsgrund 112 32021R2116VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Um eine reibungslose Umsetzung der geplanten Maßnahmen sicherzustellen und aus Gründen der Dringlichkeit, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer…
Erwägungsgrund 8 32011R0359VERORDNUNG (EU) Nr. 359/2011 DES RATES vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —