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In Bezug auf Flutianil bei Melonen befand die Behörde, dass die vorgelegten Daten nicht ausreichen, um einen neuen RHG festzusetzen. In Bezug auf alle anderen vom Antragsteller beantragten Änderungen der RHG befand die Behörde, dass sie auf der Grundlage der vorgelegten Daten eine Risikobewertung vornehmen kann. Sie befand ferner, dass die vom Antragsteller beantragten Änderungen der RHG im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden können. Dabei hat die Behörde die jüngsten Daten betreffend die toxikologischen Eigenschaften des Stoffes berücksichtigt. Weder für die lebenslange Exposition gegenüber diesem Stoff durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die diesen Stoff enthalten können, noch für eine kurzzeitige Exposition durch den Verzehr großer Mengen der betreffenden Erzeugnisse wurde nachgewiesen, dass das Risiko einer Überschreitung der annehmbaren täglichen Aufnahme oder der akuten Referenzdosis besteht.
In Bezug auf Flupyradifuron bei Stachelfeigen/Kaktusfeigen, Melonen, Tomaten und Hopfen kam die Behörde zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten nicht…
Hinsichtlich der vom Antragsteller beantragten Änderung des RHG gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Vollständigkeit der vorgelegten Daten erfüllt sind und die vom Antragsteller…
Die Behörde kam in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten erfüllt sind und die vom…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Vollständigkeit der vorgelegten Daten erfüllt sind und die vom Antragsteller…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass für alle in Erwägungsgrund 2 genannten Erzeugnisse sämtliche Anforderungen in Bezug auf Daten erfüllt sind und die von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.