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Wegen der Dringlichkeit, die öffentlichen Haushalte im Hinblick auf die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Erholung der Volkswirtschaften von der COVID-19-Pandemie rasch zu entlasten und unverzüglich zusätzliche Zahlungen an die operationellen Programme zu ermöglichen, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist gemäß Artikel 4 des dem EUV, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zu berufen,
Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen ergibt,…
Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen ergibt,…
Aus Gründen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie ergibt, wurde es als angemessen angesehen, eine…
Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie ergibt, wurde es als angemessen angesehen, eine Ausnahme von…
Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge des Ausbruchs von COVID-19 ergibt, der damit verbundenen Krise im Bereich der…
Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge der COVID-19-Krise ergibt, wird es als angemessen angesehen, eine Ausnahme von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.